FFH-Gebiete

Gehen die ersten Anfänge unserer heutigen National- und Naturparke, Natur- und Landschaftsschutzgebiete nicht selten bereits viele Jahrzehnte, in Einzelfällen sogar schon auf das Ende des 19. Jahrhunderts zurück, so stehen heute neue Kategorien von Schutzgebieten auf der Agenda, deren Ziele und Zwecke sich zumeist aber nur einem kleinem Kreis von Fachleuten erschließen.
Neben den EU-Vogelschutzgebieten, welche auf der EU-Richtlinie 79/409/EWG (kurz: Vogelschutz-Richtlinie) basieren, kommt in diesem Kontext besonders den Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (schlicht auch FFH-Gebiete genannt) ein herausragender Stellenwert zu. Deren rechtliche Grundlagen finden sich wiederum in der EU-Richtlinie 92/43/EWG, welche synonym auch als Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) bezeichnet wird. Gemeinsam bilden FFH- und Vogelschutzgebiete die beiden tragenden Säulen des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 – ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das in naher Zukunft einmal den gesamten Geltungsbereich der Europäischen Union abdecken und damit wesentliche Zielsetzungen der Berner Konvention von 1979 realisieren soll.

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